Schonzeiten Sachsen-Anhalt

Schonzeiten und Mindestmaße Darstellung von Kalender und Maßband

Zum Schutz der Entwicklung der Fischbestände gibt es in die Schonzeiten Sachsen-Anhalt und Mindestmaße. Schonzeiten sind dazu gedacht, dass Fische eine Zeit im Jahr haben, in der sie ungestört laichen können. Während dieser Zeit darf man nicht häufig nicht angeln. Es ist sogar oft verboten, bestimmte Angelmethoden z.B. auf Raubfische einzusetzen. Die Mindestmaße dienen dazu, dass nicht jeder Fisch entnommen wird. So schaffen es die Fischarten bis zur Geschlechtsreife zu wachsen.

In Sachsen-Anhalt gibt es für Flussangler vor allem die Elbe. Einer der größten Seen ist der Geiseltalsee. Aber auch kleine Salmonidengewässer sind für die Angler verfügbar.

In der folgenden Tabelle findest Du alle Mindestmaße und Schonzeiten aufgelistet.

Schonzeiten Sachsen-Anhalt Tabelle

FischartSchonzeitMindestmaß
Aal-50 cm
Aland-20 cm
Äsche01.01. – 15.06.35 cm
Atlantischer Stör
ganzjährig-
Bachforelle01.10. – 30.04.28 cm
Bachsaibling01.10. – 30.04.28 cm
Barbe15.04. – 30.06.50 cm
Bitterling
ganzjährig-
Elritze
ganzjährig-
Groppe
ganzjährig-
Große Maräne01.10. – 31.12.30 cm
Hecht01.02. – 30.04.50 cm
Karausche01.02. – 30.06.15 cm
Karpfen-40 cm
Lachs01.10. – 30.04.60 cm
Maifisch
ganzjährig-
Meerforelle01.10. – 30.04.60 cm
Nase01.01. – 15.06. - in der Elbe, sonst ganzjährig40 cm
Neunauge
ganzjährig-
Neunstachliger ganzjährig-
Nordseeschnäpel
ganzjährig-
Quappe01.01. – 31.03. - in der Elbe, sonst ganzjährig-
Rapfen01.01. – 31.05.40 cm
Regenbogenforelle01.10. – 30.04.25 cm
Rotfeder-20 cm
Schlammpeitzger
ganzjährig-
Schleie-25 cm
Schmerle
ganzjährig-
Schneider
ganzjährig-
Seeforelle01.10. – 30.04.60 cm
Seesaibling01.10. – 30.04.28 cm
Steinbeißer
ganzjährig-
Stichling
ganzjährig-
Stromgründling
ganzjährig-
Zährteganzjährig-
Zander01.02. – 31.05.50 cm

Tabelle Schonzeiten Sachsen-Anhalt: Angaben ohne Gewähr

Funktion von Schonzeiten und Mindestmaßen in Sachsen-Anhalt

Schonzeiten ermöglichen es bestimmten Fischarten sich in Ruhe fortzupflanzen. Da Fische zu unterschiedlichen Zeiten im Jahr ablaichen, sind die Schonzeiten pro Fischart festgelegt. Winterlaicher wie die Forelle, der Saibling oder die Quappe werden somit logischerweise im Winter geschont. Für Sommerlaicher wie Barbe oder Rapfen liegt die Schonzeit im Sommer. Besonders bedrohte Fischarten werden zum Bestandsschutz ganzjährig geschützt.

Das Mindestmaß stellt sicher, das sich ein Fisch mindestens einmal im Leben fortpflanzen kann.

Fischereigesetz und Fischereiverordnung Sachsen-Anhalt

Verstoß gegen die Schonzeitn

In Sachsen wird ein Verstoß gegen die Schonzeit mit einer Geldstrafe bis 5.000,- € bestraft.

Gesetze und Verordnungen

In Sachsen-Anhalt gibt es das Fischereigesetz, welches die Grundlage für die Regelungen zur Fischerei bildet. Die Verordnung regelt dann die konkrete Umsetzung. Beide Dokumente kannst Du unter dem Link nachlesen:

Unsere Angaben zu den Schonzeiten und Mindestmaßen in Sachsen-Anhalt sind ohne Gewähr, wir übernehmen keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit der angegebenen Schonzeiten und Mindestmaße. Es gelten jeweils die gesetzlichen Bestimmungen. Sollten Sie Ergänzungen oder Fehler finden, nutzen Sie gern das Kontaktformular.


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