Schonzeiten Nordrhein-Westfalen
Zum Schutz der Entwicklung der Fischbestände gibt es in die Schonzeiten NRW und Mindestmaße. Schonzeiten sind dazu gemacht, dass Fische eine Pause im Jahr haben, in der sie sich ohne externe Einflüsse vermehren können. Während dieser Zeit ist es nicht gestattet auf diese geschonten Fische zu angeln. Es ist sogar häufig nicht erlaubt, bestimmte Arten der Angelei z.B. auf Raubfische einzusetzen. Die Mindestmaße dienen dazu, dass Fische sich bis zur Laichreife entwickeln können.
In NRW gibt es zahlreiche Teiche, Seen, Kanäle und Flüsse für Angler. Es gibt sogar ca. 70 Talsperren in Nordrhein-Westfalen.
Folgende Kanäle sind bekannte Angelgewässer: Dortmund-Ems-Kanal, Rhein-Herne-Kanal, Datteln-Hamm-Kanal, Wesel-Datteln-Kanal.
Flüsse wie Flüsse wie Lippe, Ruhr, Rhein und Diemel runden die Angelmöglichkeiten ab.
In der folgenden Tabelle findest Du alle Mindestmaße und Schonzeiten für NRW aufgelistet.
Schonzeiten NRW Tabelle
Fischart | Schonzeit | Mindestmaß |
---|---|---|
Aal | 01.10. – 01.03. | 50 cm |
Aaland | - | 25 cm |
Äsche | 01.03. – 30.04. | 30 cm |
Bachforelle | 20.10. – 15.03. | 25 cm |
Barbe | 15.05. – 15.06. | 35 cm |
Bitterling | ganzjährig | - |
Elritze | ganzjährig | - |
Finte | ganzjährig | - |
Hecht | 15.02. – 30.04. | 45 cm |
Karpfen | - | 35 cm |
Lachs | ganzjährig | - |
Maifisch | ganzjährig | - |
Meerforelle | ganzjährig | - |
Moderlieschen | ganzjährig | - |
Mühlkoppe / Groppe | ganzjährig | - |
Nase | 01.03. – 30.04. | 30 cm |
Neunaugen | ganzjährig | - |
Nordseeschnäpel | ganzjährig | - |
Quappe | ganzjährig | - |
Schlammpeitzger | ganzjährig | - |
Schleie | - | 25 cm |
Schmerle | ganzjährig | - |
Schneider | ganzjährig | - |
Seeforelle | 20.10. – 15.03. | 50 cm |
Seesaibling | 20.10. – 15.03. | 30 cm |
Steinbeißer | ganzjährig | - |
Stör | ganzjährig | - |
Zander | 01.04. – 31.05. | 40 cm |
Zwergstichling | ganzjährig | - |
Tabelle Schonzeiten Nordrhein-Westfalen: Angaben ohne Gewähr
Besonderheiten Nordrhein-Westfalen
- Zum Meeresangeln ist es bis in die Niederlande nicht weit.
Funktion von Schonzeiten und Mindestmaßen in NRW
Schonzeiten ermöglichen es in NRW bestimmten Fischarten sich in Ruhe fortzupflanzen. Da Fische zu unterschiedlichen Zeiten im Jahr ablaichen, sind die Schonzeiten pro Fischart festgelegt. Winterlaicher wie die Forelle, der Saibling oder die Quappe werden somit logischerweise im Winter geschont. Für Sommerlaicher wie Barbe oder Rapfen liegt die Schonzeit im Sommer. Besonders bedrohte Fischarten werden zum Bestandsschutz ganzjährig geschützt.
Das Mindestmaß stellt in NRW sicher, das sich ein Fisch mindestens einmal im Leben fortpflanzen kann.
Fischereigesetz und Fischereiverordnung NRW
Verstoß gegen die Schonzeiten
In NRW wird ein Verstoß gegen die Schonzeiten mit einer Geldstrafe bis 5.000,- € bestraft.
Gesetze und Verordnungen
In Nordrhein-Westfalen gibt es das Fischereigesetz, welches die Grundlage für die Regelungen zur Fischerei bildet. Die Verordnung regelt dann die konkrete Umsetzung wie beispielsweise auch die Schonzeiten und Mindestmaße. Beide Dokumente kannst Du unter dem Link nachlesen:
Unsere Angaben zu den Mindestmaßen und Schonzeiten NRW sind ohne Gewähr, wir übernehmen keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit der angegebenen Schonzeiten und Mindestmaße. Es gelten jeweils die gesetzlichen Bestimmungen. Sollten Sie Ergänzungen oder Fehler finden, nutzen Sie gern das Kontaktformular.