Schonzeiten Hessen

Schonzeiten und Mindestmaße Hessen Darstellung von Kalender und Maßband

Zum Schutz der Entwicklung der Fischbestände gibt es in die Schonzeiten Hessen und Mindestmaße. Schonzeiten sind dazu gedacht, dass Fische eine Ruhezeit im Jahr haben, in der sie sich ohne Störung vermehren können. Während dieser Zeit ist es Verboten auf diese Fischarten zu angeln. Es ist sogar häufig nicht gestattet, bestimmte Angelmethoden z.B. auf Raubfische einzusetzen. Die Mindestmaße dienen dazu, dass nicht jeder Fisch der gefangen wird entnommen wird. So schaffen es die Fische bis zur Geschlechtsreife zu wachsen.

In Hessen ist vor allem der Edersee ein beliebtes Ausflugsziel für Angler. Auch große Flüsse wie die Fulda, der Rhein, der Main oder die Nidda sind wunderschöne Fließgewässer. Hier kannst Du eine breite Palette von Fischen fangen, über den Hecht, Zander und Barsch bis hin zu Forellen.

In der folgenden Tabelle findest Du alle Mindestmaße und Schonzeiten aufgelistet

Schonzeiten Hessen Tabelle

FischartSchonzeitEntnahmemaß
Aal15.09. – 01.03.50 cm bis 70 cm
Äsche01.03. – 15.05.30 cm bis 45 cm
Bachforelle01.10. – 31.03.25 cm bis 60 cm
Bachneunaugeganzjährig-
Barbe01.05. - 30.06.40 cm - 60 cm
Bitterling
ganzjährig-
Edelkrebsganzjährig-
Elritze
ganzjährig-
Finte
ganzjährig-
Flunder
ganzjährig-
Flunder
ganzjährig-
Flussneunage
ganzjährig-
Hecht01.02. – 15.04.50 cm - 90 cm
Karausche
ganzjährig-
Karpfen (Wildform)15.03. – 31.05.45 cm - 60 cm
Koppe (Mühlkoppe)
ganzjährig-
Lachs
ganzjährig-
Maifisch
ganzjährig-
Meerforelle01.10. – 31.03.25 cm bis 60 cm
Meerneunauge
ganzjährig-
Moderlieschen01.05. – 30.06.-
Nase15.03. – 30.04.25 cm - 40 cm
Neunstachlichger Stichling (Zwergstichling)
ganzjährig-
Nordseeschnäpel
ganzjährig-
Quappe
ganzjährig-
Rheinfelchenganzjährig-
Rotfeder15.03. – 31.05.20 cm - 30 cm
Schlammpeitzger
ganzjährig-
Schleie01.05. – 30.06.25 cm - 45 cm
Schmerle15.04. – 30.05.-
Schneider
ganzjährig-
Steinbeißer
ganzjährig-
Steinkrebsganzjährig-
Stichling01.05. – 30.06.-
Stör
ganzjährig-
Strömer
ganzjährig-
Zährteganzjährig-
Zander-ab 50 cm
Seeforelle1.10.-31.03.25 cm bis 60 cm

Tabelle Schonzeiten Hessen: Angaben ohne Gewähr, aktualisiert am 29.04.2023

Besonderheiten Hessen

  • Die Barbe und der Zander haben laut der neuen Fischereiverordnung aus Dezember 2016 keine Schonzeit mehr.
  • Für die Seeforelle, Bachforelle und Meerforelle gilt ein Entnahmefenster. Die Fische dürfen nur über 25 cm und unter 60cm entnommen werden!

Funktion von Schonzeiten und Mindestmaßen

Schonzeiten in Hessen ermöglichen es bestimmten Fischarten sich in Ruhe fortzupflanzen. Da Fische zu unterschiedlichen Zeiten im Jahr ablaichen, sind die Schonzeiten pro Fischart festgelegt. Winterlaicher wie die Forelle, der Saibling oder die Quappe werden somit logischerweise im Winter geschont. Für Sommerlaicher wie Barbe oder Rapfen liegt die Schonzeit im Sommer. Besonders bedrohte Fischarten werden zum Bestandsschutz ganzjährig geschützt.

Das Mindestmaß stellt in Hessen sicher, das sich ein Fisch mindestens einmal im Leben fortpflanzen kann.

Fischereigesetz und Fischereiverordnung Hessen

Verstoß gegen die Schonzeit

In Hessen wird ein Verstoß gegen die Schonzeit mit einer Geldstrafe bis 5.000,- € bestraft.

Gesetze und Verordnungen

In Hessen gibt es das Hessische Fischereigesetz, welches die Grundlage für die Regelungen zur Fischerei bildet. Die Verordnung regelt dann die konkrete Umsetzung. Beide Dokumente kannst Du unter dem Link nachlesen:

Unsere Angaben für die Schonzeiten Hessen sind ohne Gewähr, wir übernehmen keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit der angegebenen Schonzeiten und Mindestmaße. Es gelten jeweils die gesetzlichen Bestimmungen. Sollten Sie Ergänzungen oder Fehler finden, nutzen Sie gern das Kontaktformular.


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