Schonzeiten Hessen
Zum Schutz der Entwicklung der Fischbestände gibt es in die Schonzeiten Hessen und Mindestmaße. Schonzeiten sind dazu gedacht, dass Fische eine Ruhezeit im Jahr haben, in der sie sich ohne Störung vermehren können. Während dieser Zeit ist es Verboten auf diese Fischarten zu angeln. Es ist sogar häufig nicht gestattet, bestimmte Angelmethoden z.B. auf Raubfische einzusetzen. Die Mindestmaße dienen dazu, dass nicht jeder Fisch der gefangen wird entnommen wird. So schaffen es die Fische bis zur Geschlechtsreife zu wachsen.
In Hessen ist vor allem der Edersee ein beliebtes Ausflugsziel für Angler. Auch große Flüsse wie die Fulda, der Rhein, der Main oder die Nidda sind wunderschöne Fließgewässer. Hier kannst Du eine breite Palette von Fischen fangen, über den Hecht, Zander und Barsch bis hin zu Forellen.
In der folgenden Tabelle findest Du alle Mindestmaße und Schonzeiten aufgelistet
Schonzeiten Hessen Tabelle
Fischart | Schonzeit | Entnahmemaß |
---|---|---|
Aal | 15.09. – 01.03. | 50 cm bis 70 cm |
Äsche | 01.03. – 15.05. | 30 cm bis 45 cm |
Bachforelle | 01.10. – 31.03. | 25 cm bis 60 cm |
Bachneunauge | ganzjährig | - |
Barbe | 01.05. - 30.06. | 40 cm - 60 cm |
Bitterling | ganzjährig | - |
Edelkrebs | ganzjährig | - |
Elritze | ganzjährig | - |
Finte | ganzjährig | - |
Flunder | ganzjährig | - |
Flunder | ganzjährig | - |
Flussneunage | ganzjährig | - |
Hecht | 01.02. – 15.04. | 50 cm - 90 cm |
Karausche | ganzjährig | - |
Karpfen (Wildform) | 15.03. – 31.05. | 45 cm - 60 cm |
Koppe (Mühlkoppe) | ganzjährig | - |
Lachs | ganzjährig | - |
Maifisch | ganzjährig | - |
Meerforelle | 01.10. – 31.03. | 25 cm bis 60 cm |
Meerneunauge | ganzjährig | - |
Moderlieschen | 01.05. – 30.06. | - |
Nase | 15.03. – 30.04. | 25 cm - 40 cm |
Neunstachlichger Stichling (Zwergstichling) | ganzjährig | - |
Nordseeschnäpel | ganzjährig | - |
Quappe | ganzjährig | - |
Rheinfelchen | ganzjährig | - |
Rotfeder | 15.03. – 31.05. | 20 cm - 30 cm |
Schlammpeitzger | ganzjährig | - |
Schleie | 01.05. – 30.06. | 25 cm - 45 cm |
Schmerle | 15.04. – 30.05. | - |
Schneider | ganzjährig | - |
Steinbeißer | ganzjährig | - |
Steinkrebs | ganzjährig | - |
Stichling | 01.05. – 30.06. | - |
Stör | ganzjährig | - |
Strömer | ganzjährig | - |
Zährte | ganzjährig | - |
Zander | - | ab 50 cm |
Seeforelle | 1.10.-31.03. | 25 cm bis 60 cm |
Tabelle Schonzeiten Hessen: Angaben ohne Gewähr, aktualisiert am 29.04.2023
Besonderheiten Hessen
- Die Barbe und der Zander haben laut der neuen Fischereiverordnung aus Dezember 2016 keine Schonzeit mehr.
- Für die Seeforelle, Bachforelle und Meerforelle gilt ein Entnahmefenster. Die Fische dürfen nur über 25 cm und unter 60cm entnommen werden!
Funktion von Schonzeiten und Mindestmaßen
Schonzeiten in Hessen ermöglichen es bestimmten Fischarten sich in Ruhe fortzupflanzen. Da Fische zu unterschiedlichen Zeiten im Jahr ablaichen, sind die Schonzeiten pro Fischart festgelegt. Winterlaicher wie die Forelle, der Saibling oder die Quappe werden somit logischerweise im Winter geschont. Für Sommerlaicher wie Barbe oder Rapfen liegt die Schonzeit im Sommer. Besonders bedrohte Fischarten werden zum Bestandsschutz ganzjährig geschützt.
Das Mindestmaß stellt in Hessen sicher, das sich ein Fisch mindestens einmal im Leben fortpflanzen kann.
Fischereigesetz und Fischereiverordnung Hessen
Verstoß gegen die Schonzeit
In Hessen wird ein Verstoß gegen die Schonzeit mit einer Geldstrafe bis 5.000,- € bestraft.
Gesetze und Verordnungen
In Hessen gibt es das Hessische Fischereigesetz, welches die Grundlage für die Regelungen zur Fischerei bildet. Die Verordnung regelt dann die konkrete Umsetzung. Beide Dokumente kannst Du unter dem Link nachlesen:
Unsere Angaben für die Schonzeiten Hessen sind ohne Gewähr, wir übernehmen keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit der angegebenen Schonzeiten und Mindestmaße. Es gelten jeweils die gesetzlichen Bestimmungen. Sollten Sie Ergänzungen oder Fehler finden, nutzen Sie gern das Kontaktformular.