Schonzeiten Berlin

Schonzeiten und Mindestmaße Berlin Bild Maßband und Kalender

Zum Schutz der Entwicklung der Fischbestände gibt es in Berlin gesetzliche Schonzeiten und Mindestmaße. Zur Fischerprüfung solltest Du die wesentlichen Schonzeiten kennen. Diese dienen dazu, dass die Fische eine Ruhezeit für die Fortpflanzung, die sogenannte Laichzeit haben. Mit der Ruhezeit wird sichergestellt, dass sich auch künftige Generationen der Fischarten in Ruhe entwickeln können. Sobald die Fischbrut dann allein umherschwimmt sind die Schonzeiten auch meist wieder aufgehoben.

Bekannte Gewässer in Berlin sind: Rummelsburger See, Nordhafen, Südhafen, Schleuse Kleinmachnow, Großer Wannsee, Spree, Weißensee, Malchower See. Auch wenn Berlin selbst eher zum Streetfishing einlädt, so gibt es im Umland idyllische Flecken um dem Hobby nachzukommen. Durch die vielfältigen Möglichkeiten fängt man überall seinen Fisch. Egal ob man als Ansitzangler auf Karpfen angelt oder den Raubfischen nachstellt.

In der folgenden Tabelle findest Du alle Mindestmaße und Schonzeiten aufgelistet.

Schonzeiten Berlin Tabelle

FischartSchonzeitMindestmaß
Aal50 cm
Aland30 cm
Äsche01.12. – 31.05.30 cm
Bachforelle01.10. – 30.04.30 cm
Bachneunaugeganzjährig-
Bachsaibling01.10. – 30.04.25 cm
Barbe01.05. – 31.07.40 cm
Barbeganzjährig-
Bitterlingganzjährig-
Blaufelchen01.10. – 31.12.30 cm
Doebel30 cm
Elritzeganzjährig-
Finteganzjährig-
Flussneunaugeganzjährig-
Flussstint01.02. – 30.04.
Große Maräne01.10. – 31.12.30 cm
Große Maräne in Fließgewässernganzjährig-
Gründlingganzjährig-
Hasel15 cm
Hecht01.01. – 30.04.45 cm
Karauscheganzjährig-
Karpfen35 cm
Kleine Maräne15 cm
Lachsganzjährig-
Maifischganzjährig-
Meerforelle16.10. – 15.04.60 cm
Meerforelleganzjährig-
Meerneunaugeganzjährig-
Moderlieschenganzjährig-
Naseganzjährig-
Ostgroppeganzjährig-
Quappe30 cm
Rapfen01.04. – 30.06.40 cm
Regenbogenforelle01.10. – 30.04.25 cm
Schlammpeitzgerganzjährig-
Schleie25 cm
Schmerleganzjährig-
Schneiderganzjährig-
Seeforelle01.10. – 31.05.60 cm
Steinbeißerganzjährig-
Störganzjährig-
Weißflossengründlingganzjährig-
Wels75 cm
Westgroppeganzjährig-
Zährteganzjährig-
Zander01.01. – 31.05.45 cm
Ziegeganzjährig-
Zope01.03. – 31.05.20 cm
Zwergstichlingganzjährig-

Tabelle Schonzeiten Berlin: Angaben ohne Gewähr

Funktion von Schonzeit und Mindestmaß

Schonzeiten ermöglichen es bestimmten Fischarten sich in Ruhe fortzupflanzen. Da Fische zu unterschiedlichen Zeiten im Jahr ablaichen, sind die Schonzeiten pro Fischart festgelegt. Winterlaicher wie die Forelle, der Saibling oder die Quappe werden somit logischerweise im Winter geschont. Für Sommerlaicher wie Barbe oder Rapfen liegt die Schonzeit im Sommer. Besonders bedrohte Fischarten werden zum Bestandsschutz ganzjährig geschützt.

Das Mindestmaß stellt sicher, das sich ein Fisch mindestens einmal im Leben fortpflanzen kann.

Besonderheiten der Schonzeiten Berlin

  • In Berlin kann das Strafmaß für einen Verstoß gegen die Schonzeit besonders hoch sein! Es lohnt sich also doppelt, wenn Du Dich gut mit den Fischarten auskennst.

Fischereigesetz und Fischereiverordnung Berlin

Verstoß gegen die Schonzeit

In Berlin wird ein Verstoß gegen die Schonzeit mit einer Geldstrafe bis 50.000,- € bestraft.

Gesetze und Verordnungen

In Berlin gibt es das Berliner Fischereigesetz, welches die Grundlage für die Regelungen zur Fischerei bildet. Die Verordnung regelt dann die konkrete Umsetzung. Beide Dokumente kannst Du unter dem Link nachlesen:

Unsere Angaben sind ohne Gewähr, wir übernehmen keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit der angegebenen Schonzeiten und Mindestmaße. Es gelten jeweils die gesetzlichen Bestimmungen. Sollten Sie Ergänzungen oder Fehler finden, nutzen Sie gern das Kontaktformular.


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